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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rufweite Switzerland

Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RUFWEITE Switzerland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen und Geschäftsbeziehungen zwischen

RUFWEITE Switzerland
Elmas
Gerbergasse 5
CH-8001 Zürich
UID: CHE-416.130.685
E-Mail: info@rufweite.com

(nachfolgend «RUFWEITE») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

Die AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den Online-Shop unter www.rufweite.com, für Käufe in der Boutique sowie für individuell vereinbarte Bestellungen, Sonderbestellungen und Einzelanfertigungen.

Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.


2. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten, Schmuckstücken, Diamanten, Edelsteinen und Dienstleistungen auf der Website, in sozialen Medien, Printmedien, Katalogen oder in der Boutique stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Mit einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die ausgewählten Produkte ab.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch RUFWEITE zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine entsprechende Auftragsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder den Versand bzw. die Übergabe der Ware erfolgen.

Bei Einzelanfertigungen, Sonderbestellungen und individuell vereinbarten Aufträgen kommt der Vertrag insbesondere durch die Annahme eines Angebots, einer Offerte oder einer Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, die darin enthaltenen Angaben, insbesondere Design, Material, Edelstein bzw. Diamant, Ringgrösse, Gravur, Preis und sonstige Spezifikationen, vor seiner Zustimmung zu überprüfen.


3. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich in der jeweils angegebenen Währung und inklusive der gesetzlich geschuldeten Schweizer Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Zusätzliche Versand-, Liefer-, Zoll- oder sonstige Kosten werden, soweit sie vom Kunden zu tragen sind, separat ausgewiesen.

Es stehen die jeweils im Online-Shop, in der Boutique oder im individuellen Angebot angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

RUFWEITE ist insbesondere bei Einzelanfertigungen, Sonderbestellungen sowie speziell für einen Kunden zu beschaffenden Diamanten, Edelsteinen oder Materialien berechtigt, eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

RUFWEITE ist berechtigt, mit der individuellen Planung, Materialbeschaffung oder Fertigung erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung zu beginnen.


4. Kein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt RUFWEITE kein freiwilliges Rückgabe-, Widerrufs- oder Umtauschrecht.

Eine Bestellung oder ein in der Boutique abgeschlossener Kauf kann daher nicht allein deshalb rückgängig gemacht werden, weil der Kunde seine Meinung geändert hat, das Produkt nicht mehr wünscht oder ihm das ordnungsgemäss gelieferte bzw. übergebene Produkt nachträglich nicht mehr gefällt.

Dies gilt insbesondere auch für Einzelanfertigungen, Sonderbestellungen, personalisierte oder gravierte Schmuckstücke, individuell angepasste Ringgrössen sowie speziell für einen Kunden bestellte oder beschaffte Diamanten, Edelsteine und sonstige Materialien.

Ausdrücklich und individuell von RUFWEITE zugesagte Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeiten bleiben vorbehalten.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Ansprüche aufgrund eines Mangels, bleiben unberührt.


5. Einzelanfertigungen und individuelle Kundenaufträge

Als Einzelanfertigungen gelten insbesondere Schmuckstücke, die nach individuellen Wünschen, Vorgaben oder Spezifikationen des Kunden entworfen, angefertigt, verändert, zusammengestellt oder personalisiert werden.

Hierzu gehören insbesondere individuell entwickelte Schmuckstücke, Änderungen bestehender Designs, Gravuren, Sondergrössen sowie Schmuckstücke mit individuell ausgewählten oder speziell für den Kunden beschafften Diamanten, Edelsteinen oder sonstigen Materialien.

Mit Annahme des Angebots, der Offerte oder Auftragsbestätigung erteilt der Kunde einen verbindlichen Auftrag.

Einzelanfertigungen und Sonderbestellungen können nach verbindlicher Auftragserteilung nicht ohne Zustimmung von RUFWEITE storniert werden.

Stimmt RUFWEITE einer Stornierung ausnahmsweise zu, können bereits erbrachte Planungs-, Beratungs-, Design-, Beschaffungs- und Fertigungsleistungen sowie bereits entstandene Kosten und speziell für den Auftrag beschaffte Materialien, Diamanten oder Edelsteine dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.


6. Skizzen, CAD-Darstellungen und Freigabe

Im Rahmen einer Einzelanfertigung kann RUFWEITE Skizzen, Zeichnungen, CAD-Darstellungen, Renderings, Visualisierungen, Modelle oder vergleichbare Darstellungen zur Abstimmung mit dem Kunden erstellen.

Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Kunde grundsätzlich die vereinbarte Gestaltung und die aus der Darstellung erkennbaren Designelemente.

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Freigabe insbesondere Design, Proportionen, Anordnung der Steine, Gravuren und sonstige für ihn erkennbare Gestaltungsmerkmale zu überprüfen.

Nach erfolgter Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und die vereinbarte bzw. voraussichtliche Fertigungszeit verlängern.

Je nach Fertigungsstand können Änderungen technisch nicht mehr oder nur durch eine teilweise oder vollständige Neuanfertigung umgesetzt werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, sofern die Änderung von ihm gewünscht wurde.

CAD-Darstellungen, Renderings, Skizzen und Visualisierungen dienen der Darstellung des geplanten Designs und stellen keine vollständig fotorealistische Wiedergabe des späteren handwerklich gefertigten Schmuckstücks dar.

Geringfügige handwerklich, technisch oder materialbedingt erforderliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit und den Gesamtcharakter des Schmuckstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.


7. Vom Kunden bereitgestellte Vorlagen und Ideen

Stellt der Kunde RUFWEITE Bilder, Zeichnungen, Entwürfe, Logos oder sonstige Vorlagen zur Verfügung und verlangt deren Verwendung oder Umsetzung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er hierzu berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

RUFWEITE ist berechtigt, die Umsetzung von Vorlagen oder Wünschen abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung von Urheber-, Design-, Marken- oder sonstigen Rechten Dritter bestehen.


8. Designs, Entwürfe und geistiges Eigentum

Sämtliche von RUFWEITE selbst entwickelten Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Designs, Gestaltungskonzepte, CAD-Darstellungen, Visualisierungen und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben – soweit entsprechende Rechte bestehen und gesetzlich zulässig – bei RUFWEITE.

Dies gilt auch für Entwürfe und Designs, die im Rahmen einer individuellen Kundenberatung unter Berücksichtigung von Wünschen, Ideen oder Vorstellungen des Kunden von RUFWEITE entwickelt wurden.

Mit vollständiger Bezahlung und Übergabe des angefertigten Schmuckstücks erwirbt der Kunde das Eigentum am physischen Schmuckstück.

Die Bezahlung des Schmuckstücks führt jedoch nicht automatisch zur Übertragung von Urheberrechten, eingetragenen Designrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten von RUFWEITE am zugrunde liegenden Entwurf oder Design.

Insbesondere begründet die Bezeichnung oder Anfertigung eines Schmuckstücks als «Einzelanfertigung» oder «individuelle Anfertigung» grundsätzlich keine Exklusivität des zugrunde liegenden Designs.

Eine Exklusivität oder Übertragung von Immaterialgüterrechten muss ausdrücklich und schriftlich mit RUFWEITE vereinbart werden.

Soweit keine solche Vereinbarung besteht und soweit entsprechende Rechte von RUFWEITE bestehen, bleibt RUFWEITE berechtigt, eigene Entwürfe und Designs zu verwenden, weiterzuentwickeln, abzuwandeln sowie für andere Schmuckstücke, Einzelanfertigungen oder Kollektionen einzusetzen.

Eine gewerbliche Vervielfältigung, Nachfertigung, Weitergabe zur Nachfertigung oder sonstige kommerzielle Nutzung geschützter Entwürfe und Designs von RUFWEITE durch den Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von RUFWEITE.


9. Verwendung und Präsentation eigener Arbeiten

Soweit keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht und keine Rechte des Kunden oder Dritter verletzt werden, darf RUFWEITE eigene Entwürfe, Skizzen und Designs sowie Abbildungen der von RUFWEITE angefertigten Schmuckstücke für Portfolio-, Dokumentations-, redaktionelle, Präsentations- und Werbezwecke verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in sozialen Medien, Printmedien und Presseveröffentlichungen, auf Messen und Veranstaltungen sowie bei Kundenberatungen und sonstigen Unternehmens- und Markenpräsentationen.

Namen, personenbezogene Daten oder sonstige Informationen, durch welche ein Kunde identifiziert werden kann, werden ohne entsprechende Rechtsgrundlage bzw. erforderliche Einwilligung nicht veröffentlicht.

10. Diamanten, Edelsteine und Naturprodukte

Natürliche Diamanten, Edelsteine, Perlen und vergleichbare Materialien sind Naturprodukte und können individuelle Eigenschaften und Unterschiede hinsichtlich Farbe, Struktur, Einschlüssen, Form, Schliff und sonstiger natürlicher Merkmale aufweisen.

Solche natürlichen Merkmale stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit das Produkt der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

Fotografien, Videos, Renderings und Bildschirmdarstellungen können aufgrund von Lichtverhältnissen, Aufnahmebedingungen, Vergrösserungen und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen vom tatsächlichen Erscheinungsbild des Produkts abweichen.

Ist ein Diamant oder Edelstein mit einem Zertifikat eines unabhängigen gemmologischen Instituts Gegenstand des Vertrags, sind für die darin zertifizierten Eigenschaften die Angaben des jeweiligen Zertifikats massgebend.


11. Ringgrössen, Gravuren und Kundenangaben

Der Kunde ist dafür verantwortlich, RUFWEITE korrekte Angaben zu Ringgrösse, Gravurtext, Schreibweise, Daten und sonstigen kundenspezifischen Vorgaben mitzuteilen.

Wird ein Schmuckstück entsprechend den vom Kunden bestätigten Angaben ordnungsgemäss angefertigt, stellt eine nachträglich festgestellte unpassende Ringgrösse oder eine vom Kunden fehlerhaft übermittelte Gravur grundsätzlich keinen von RUFWEITE verursachten Mangel dar.

Eine nachträgliche Grössenänderung ist nicht bei jedem Schmuckstück technisch möglich.

Soweit eine Änderung möglich ist, kann RUFWEITE diese gegen gesonderte Vergütung anbieten. Änderungen können Auswirkungen auf Fassungen, Edelsteine, Gravuren, Oberflächen und Proportionen des Schmuckstücks haben.


12. Ware zur Ansicht oder Auswahl

Werden dem Kunden Schmuckstücke, Diamanten, Edelsteine oder sonstige Waren ausschliesslich zur Ansicht, Anprobe oder Auswahl überlassen, bleiben diese Eigentum von RUFWEITE, solange kein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

Die Ware darf ausschliesslich zum vereinbarten Zweck der Ansicht, Auswahl oder Anprobe verwendet werden.

Der Kunde hat die Ware mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von RUFWEITE nicht gestattet.

Die Ware ist innerhalb der individuell mitgeteilten Frist vollständig und zusammen mit sämtlichen Zertifikaten, Etuis, Verpackungen und sonstigem Zubehör zurückzugeben.

Der Kunde hat Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Ware RUFWEITE unverzüglich mitzuteilen.

Die Haftung für Verlust oder Beschädigung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

Die blosse Überlassung einer Ware zur Ansicht oder Auswahl stellt weder eine Schenkung noch eine Eigentumsübertragung dar.


13. Lieferung und Lieferzeiten

Angegebene Liefer- und Fertigungszeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, sofern ein bestimmter Termin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurde.

Bei Einzelanfertigungen und Sonderbestellungen beginnt eine angegebene Fertigungszeit grundsätzlich erst, wenn sämtliche für die Fertigung erforderlichen Informationen und Freigaben des Kunden sowie die vereinbarte Zahlung bei RUFWEITE eingegangen sind.

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer entsprechenden Verlängerung der Fertigungszeit führen.

Bei Verzögerungen aufgrund von Umständen, die RUFWEITE nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Lieferanten, spezialisierten Werkstätten, Transportdienstleistern oder aufgrund höherer Gewalt, kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


14. Prüfung und Mängel

Der Kunde hat die erhaltene Ware nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel RUFWEITE möglichst unverzüglich mitzuteilen.

Bei einem nachweislich mangelhaften Produkt gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, soweit keine gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Normale Abnutzung und gewöhnliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

Dies gilt insbesondere für übliche Kratzer und Tragespuren sowie Veränderungen, die durch normalen Gebrauch, unsachgemässe Behandlung, Stösse, Druck, Chemikalien, Kosmetika, mangelnde Pflege oder äussere Einwirkungen entstehen.

Ebenso haftet RUFWEITE, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die durch nicht von RUFWEITE vorgenommene Reparaturen, Grössenänderungen, Fassungsarbeiten oder sonstige Veränderungen verursacht wurden.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.


15. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von RUFWEITE, soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart bzw. durchgesetzt werden kann.

RUFWEITE ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt gegebenenfalls in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.


16. Haftung

RUFWEITE haftet nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die insbesondere durch unsachgemässe Verwendung, gewöhnliche Abnutzung, mangelnde Pflege, äussere Einwirkungen oder nicht von RUFWEITE autorisierte Veränderungen oder Reparaturen verursacht wurden.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Schweizer Recht unzulässig wäre.


17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Massgabe der anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von RUFWEITE bearbeitet.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Vertragsbeziehungen mit RUFWEITE findet Schweizer Recht Anwendung.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.


19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

RUFWEITE kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogene Fassung massgebend.

Stand: September 2026

RUFWEITE Switzerland